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| Klasse B |
· Kraftwagen bis 3,5 t zG
· Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
· Anhänger bis 750 kg zG1)
· Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
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| Klasse BE |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
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Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von
Anhänger und Pkw größer ist als 3,5t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
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Klasse C1
und C1E
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Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit
Anhänger bis 750 kg zG
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und
Anhänger über 750 kg zG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
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Klasse C
und CE
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Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
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Klasse D1
und D1E
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Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
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Klasse D
und DE
Klasse L
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Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h bbH,
auch mit Anhänger
Stapler bis 25 km/h,
auch mit Anhänger
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| Klasse T |
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
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