Berufskraftfahrer Qualifikation

Besitzstand (Grundqualifikation)

Wer einen Führerschein der Klasse D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft

Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Wer einen Führerschein der Klasse C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

 

Dauer (Grundqualifikation)

Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.

* sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Faherlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.

 

Verlängerung (Grundqualifikation)

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

 

Notwendigkeit (Grundqualifikation)

Wer einen Führerschein der Klassen D1 bis DE nach dem 09. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

 

Neuerwerb (Grundqualifikation)

Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung

- Als Berufskraftfahrer (§ 4 Abs.1, Nr 2 BKrFQG)

- Einer Grundqualifikation (§ 4 Abs.1, Nr. 1 BKrFQG)

- Einer Beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs.2 BKrFQG)

 

 Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)

- Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach   der Lehrzeit.

- Wer eine Grundqualifikation nach § 4, Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG  erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis.)

- Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4, Abs.2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine Prüfung ( Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.