Fahrerweiterbildung nach Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Alle Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger (Güterverkehr) od. mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (Personenverkehr) gewerblich nutzen, müssen nach BKrFQG regelmäßig Weiterbildung besuchen. Innerhalb eines 5-Jahres Zeitraums sind insgesamt 35 Zeitstunden Weiterbildungskurse nachzuweisen. Die Inhalte dieser Weiterbildung gliedern sich in 5 Kenntnisbereiche.

LKW

-ECO-Taining

-Sozialvorschriften

-Sicherheitstechnik u. Fahrsicherheit

-Schaltstelle Fahrer-Imageträger,Dienstleister

-Ladungssicherung

BUS

-ECO-Training

-Markt und Image

-Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

-Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

-Fahrgastsicherheit und Gesundheit

 

 

Nach Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung wird der Nachweis hierüber durch einen Eintrag in den Führerschein erbracht. Grundsätzlich ist die Teilnahme für Fahrer im Personenverkehr bis spätestens 10.09.2013 für Fahrer im Güterverkehr bis 10.09.2014 abzuschließen. Um unnötige Behördengänge und längere Ausfallzeiten für das Fahrpersonal zu vermeiden empfehlen wir, die Weiterbildung in 5 Einzelseminaren so zu Planen, dass die üblichen Verlängerungstermine der Fahrerlaubnis und der Abschluss der Weiterbildung zeitgleich liegen.